Unabhängigkeit: Ein hohes Gut – und ein Muss bei der Überwachung
Freitag, 30. Juli 2010 13:54
Die tragischen Ereignisse der letzten Zeit, darunter auch der Archiveinsturz in Köln und jüngst auch die fatalen Ereignisse bei der Loveparade in Duisburg haben gezeigt: Unabhängige Überwachung und Begleitung von Planungen, die der Sicherheit von Menschen dienen ist grundsätzlich unerlässlich. Dabei gilt, unabhängig überwachen kann nur, wer in der Lage ist, frei zu entscheiden und zu handeln. Alles andere ist meist nur ein „so tun als ob“ . Wer nicht selbständig eingreifen, handeln und entscheiden kann, ohne persönliche Konsequenzen fürchten zu müssen, der ist eben nicht unabhängig und erfüllt damit auch nicht die Mindestanforderungen an eine echte, unabhängige Überwachung. Hierzu gehört auch, dass nur eingesetzt werden kann, wer bereit ist Verantwortung zu tragen.
Unbestritten bei der Planung und Ausführung von Bauwerken ist das Vier-Augen-Prinzip. Es bietet die besten Voraussetzungen, um Probleme, Fehler und Gefahrenpunkte möglichst frühzeitig zu erkennen und Entwicklungen in die richtigen, in sichere Bahnen zu lenken. Dabei ist es unerheblich, ob diese Überwachung durch qualifizierte Ingenieure aus der freien Wirtschaft oder durch qualifizierte Ingenieure in den Behörden erfolgt. Gewährleistet sein muss jedoch in jedem Fall: Planung, Planungsüberwachung, Bauausführung und Bauüberwachung dürfen nicht in ein und derselben Hand liegen. Eine wie auch immer geartete fachliche oder wirtschaftliche Überschneidung der Interessen darf es nicht geben. Der Überwachende darf nicht an Weisungen eines Bauherren oder eines an der Planung oder am Bau Beteiligten gebunden sein.
An und für sich ist dies eine Selbstverständlichkeit. Es käme ja auch niemand auf die Idee, ein Bundesligaspiel zwischen Schalke und Dortmund von einem Schalker Schiedsrichter pfeifen zu lassen.
Und dies gilt nicht nur für große, komplexe Projekte bei denen Fachleute mit einander sprechen. Dies gilt ebenso für den Bereich des Ein- und Zweifamilienhauses, bei dem in NRW dem Laien freigestellt wird, ob er eine unabhängige Überwachung einbindet oder nicht. In der Regel ist dies eine Überforderung für den Laien. Hier wird Sicherheit nämlich zur Verhandlungssache.
Das aber ist ein Grundsatzfehler: Sicherheit ist nicht verhandelbar!
Das hat nichts mit Bevormundung des Bauherrn zu tun. Das ist auch keine Gängelung der Planer oder der Bauausführenden. Vielmehr ist die Unabhängigkeit der Überwachung ein unverzichtbares, wirksames, sinnvolles und Leben rettendes Instrument.
Das ist ein Ziel, dem alle verpflichtet sind: Bauherren, Behörden, Planer und Bauausführende.
Wie sehen Sie das? Ich freue mich auf Ihre Kommentare.
Thema: Sicherheit | Kommentare (9) | Autor: Dr.-Ing. Heinrich Bökamp