Unabhängige Überwachung kann vor individuellem Fehlverhalten und krimineller Energie schützen

Die Ermittlungen, in denen die Ursachen des Einsturzes des Kölner Stadtarchivs geklärt und die Schuldigen gefunden werden sollen, fördern unglaubliche Machenschaften zu Tage. Sie haben das sicherlich in den Medien verfolgt. Ein großer Teil der Eisenbügel, die in Teilen der Wände der im Bau befindlichen U-Bahn-Tunnel hätte eingeflochten werden sollen, wurde nicht verbaut, sondern verhökert. Man muss sich das vergegenwärtigen: Fünf Tonnen Stahl wurden entwendet, um sie an einen Schrotthändler zu verkaufen. Und niemand – außer natürlich den (nach Medienberichten geständigen) Straftätern – hat das Fehlen bemerkt, weder im Vorfeld, noch während des Bauablaufs.

Mittlerweile wird außerdem berichtet, dass zu wenig Beton verbaut wurde. Gutachter haben Medienberichten zufolge festgestellt, dass die Werte von Vermessungsprotokollen von Schlitzwänden verfälscht wurden. Außerdem sollen in Protokollen des Betoniervorgangs, in denen dokumentiert wird, wie viel Beton in die Lamelle gefüllt wird, Zahlen vertauscht worden sein. Insgesamt verdichten sich, so titelt der Kölner Stadtanzeiger, die Anzeichen auf „Betrug im großen Stil“.
Man darf gespannt sein, was die weiteren Ermittlungen ans Tageslicht bringen werden.

Zwei Tote sind zu beklagen, und beim Einsturz des Archivs ist ein nicht näher zu beziffernder Schaden an wertvollem Kulturgut entstanden. Die Kosten, die bislang aufgelaufen sind und die noch entstehen werden, um die Vorkommnisse aufzuklären sowie den U-Bahn-Bau zu überprüfen, zu sichern und, was ja notwendig sein wird, instand zu setzen und irgendwann betriebsfähig zu machen, möchte ich mir derzeit lieber gar nicht vorstellen.

Von den U-Bahn-Bauten in Köln geht momentan, so wurde uns vergangene Woche nach eingehenden Kontrollen versichert, keine weitere Gefahr aus. Wir wissen heute allerdings noch nicht, ob die mittlerweile zahlreich entdeckten Baumängel wirklich die einzigen sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so können wir nur hoffen, dass es den Verantwortlichen gelingt, rechtzeitig alle anderen Bauwerke und Bauabschnitte zu finden, bei denen unter Umständen ebenfalls in krimineller Weise Material entwendet und nicht verbaut oder in einer sonstigen Art und Weise geschlampt oder betrogen wurde.

Es liegt mir fern, in besserwisserischer Manier den Zeigefinger zu erheben, um zu erläutern, wie die Vorkommnisse hätten vermieden werden können. Doch es muss es erlaubt sein, nach den Ursachen zu fragen, die zu derartigen Ungeheuerlichkeiten führen konnten. Für mich ist es ganz offensichtlich: Wären im bewährten Sicherheitssystem keine Lücken geöffnet worden, hätte sich die Angst der Menschen in Köln vermeiden lassen.

Und genau aus diesem Grund möchte ich an dieser Stelle die Forderung der Ingenieurkammer-Bau NRW wiederholen: Das bewährte Vier-Augen-Prinzip muss mit Leben gefüllt werden! Vier Augen sehen mehr als zwei, und eine Instanz, die sich selbst kontrolliert, funktioniert nicht. Eine weitere Sicherheitsebene ist dringend notwendig. Diese kann nur aus einer fachlich qualifizierten, von Interessen der Bauherren und Bauausführenden unabhängigen Begleitung von Bauvorhaben bestehen. Denn genau darin liegt die Krux: Liegen diese Funktionen in einer Hand, ist Missbrauch möglich, sei es durch Unkenntnis, durch Unvermögen oder – wie in Köln – durch kriminelle Energie.

Was geschehen ist, lässt sich nicht mehr ungeschehen machen. Umso dringender muss nun gehandelt werden, um individuelles Fehlverhalten künftig ebenso ausschließen zu können wie groß angelegten Betrug. Die bestehende Sicherheitslücke muss geschlossen werden. Wir verfügen über bestens ausgebildete Ingenieure und über modernste Techniken und Verfahren, um auch die anspruchsvollsten Bauaufgaben zu lösen und zu überwachen. Die Schwachstelle ist der Mensch – der im Fall des Kölner-U-Bahn-Skandals mit enormer krimineller Energie zugange war. Unabhängige Überwachung und unabhängige Aufsicht sind die einzigen Möglichkeiten, um diese Schwachstellen zu beseitigen. Denn vier Augen sehen mehr als zwei.

An dieser Stelle sind einige der Berichte über den Prozess verlinkt, weitere finden Sie problemlos über Suchmaschinen. Auch die Kammer als berufsständische Vertretung der Ingenieure des Bau- und Vermessungswesens hatten die Gelegenheit, sich zum Thema zu äußern. Ich hoffe inständig, dass wir mit unserer Auffassung Gehör finden.

ARD Tagesschau
ZDF heute vom 12.02.2010
phoenix vom 12.02.2010
WDR vom 13.02.2010
Deutschlandfunk vom 18.02.2010
FAZ.NET vom 16.02.2010
Welt online vom 18.02.2010 (s. auch weiterführende Links)
derwesten.de vom 16.02.2010
Ruhr-Nachrichten vom 09.02.2010
Hamburger Abendblatt vom 18.02.2010



Das Vier-Augen-Prinzip – für mehr Sicherheit

Vier Augen sehen mehr als zwei – wenn eine Weisheit über Jahrhunderte transportiert wird, dann ist klar: Da ist viel Wahres dran.

Menschen haben das Bedürfnis auf und ein Anrecht nach Sicherheit. Sicherheit gibt das eigene Wissen, aber meistens auch die zweite Meinung: Das eigene Wissen eingesetzt, überprüft durch eine zweite Meinung verhindert in vielen Situationen, Abläufen und sogar in ganzen Branchen sowohl Fehleinschätzung als auch Missbrauch. Die zweite Meinung, die weitere Einschätzung, die ergänzende Bewertung – ohne sie geht es nicht.

Im Bauwesen ist das Vier-Augen-Prinzip seit vielen Jahren bewährt. Das beginnt ganz informell, bei der Arbeit im Team. Wenn mehrere Beteiligte sich gemeinschaftlich mit einer Aufgabe befassen, ist bereits ein Regulativ vorhanden, das helfen kann, Fehler zu vermeiden. Es gibt aber auch Situationen, in denen das Vier-Augen-Prinzip verpflichtend vorgeschrieben ist. Die Zusammenarbeit des Ingenieurs, der die Statik erstellt, mit dem Sachverständigen, der diese überprüft (und der auch als Prüfingenieur bezeichnet wird), ist hier wohl die bekannteste Form.

Ein solches System funktioniert, wenn der prüfende Ingenieur unabhängig agieren kann. Er darf nicht beeinflussbar sein, weder durch den Ingenieur, der die ursprünglichen Standsicherheitsnachweise erstellt hat, noch durch dessen Auftraggeber, durch Behörden oder sonstige Personen. Diese Unabhängigkeit ist ein hohes Gut, denn nur sie stellt sicher, dass sich der prüfende Ingenieur in seinen Aussagen alleine durch eines leiten lässt: durch sein besonderes, qualifiziertes Fachwissen.

Bei den statischen Planungen leistet dieses Vier-Augen-Prinzip seit vielen Jahren gute Dienste. Es hat sich bewährt, und niemand zweifelt daran, dass es richtig und wichtig ist. Auch aus dieser Erkenntnis heraus setze ich mich dafür ein, das Prinzip in allen Bereichen des Bauwesens, die sicherheitsrelevant sind, konsequent einzuhalten: in der Phase der Planung ebenso wie in der Phase der Ausführung. Und zwar nach strengem Neutralitätsprinzip: Der Überwachende darf nicht den wirtschaftlichen oder sonstigen Zwängen des Auftraggebers unterworfen sein, er muss frei von Weisungen agieren können. Wir haben in der Vergangenheit lernen müssen, dass Projekte, bei denen die überwachenden Funktionen nicht von unabhängigen Experten ausgeübt wurden – seien es Freiberufler oder qualifizierte Mitarbeiter aus Behörden – enorme Sicherheitsrisiken bergen können. Doch diese Risiken sind minimierbar, und zwar mit absolut vertretbarem Aufwand.

Natürlich kostet das Geld. Aber was sind die Alternativen? Wir müssen uns für die durchgängige Anwendung des Vier-Augen-Prinzips auf allen Gebieten, die sicherheitsrelevant sind, stark machen. Sicherheit ist nicht verhandelbar! Und überall, wo Menschen agieren, können auch Fehler passieren. Bauen ist ein komplexer Vorgang mit vielen Beteiligten und leider auch immer wieder unterschiedlichen Informationsständen der beteiligten Personen. Durch die Konsultation weiterer unabhängiger Experten, deren Aufgabe es nicht ist, zu bevormunden oder zu gängeln, sondern – in unser aller Interesse! – zu beraten, Informationslücken zu schließen, zu überwachen und zu prüfen, können wir den hohen Standard unserer Planungen und die erfolgreiche Realisierung sichern. Daran haben alle ein Interesse: die Auftraggeber, die Nutzer, die Behörden und wir Planer. Das Vier-Augen-Prinzip ist gelebter Verbraucherschutz.