Das Vier-Augen-Prinzip – für mehr Sicherheit

Vier Augen sehen mehr als zwei – wenn eine Weisheit über Jahrhunderte transportiert wird, dann ist klar: Da ist viel Wahres dran.

Menschen haben das Bedürfnis auf und ein Anrecht nach Sicherheit. Sicherheit gibt das eigene Wissen, aber meistens auch die zweite Meinung: Das eigene Wissen eingesetzt, überprüft durch eine zweite Meinung verhindert in vielen Situationen, Abläufen und sogar in ganzen Branchen sowohl Fehleinschätzung als auch Missbrauch. Die zweite Meinung, die weitere Einschätzung, die ergänzende Bewertung – ohne sie geht es nicht.

Im Bauwesen ist das Vier-Augen-Prinzip seit vielen Jahren bewährt. Das beginnt ganz informell, bei der Arbeit im Team. Wenn mehrere Beteiligte sich gemeinschaftlich mit einer Aufgabe befassen, ist bereits ein Regulativ vorhanden, das helfen kann, Fehler zu vermeiden. Es gibt aber auch Situationen, in denen das Vier-Augen-Prinzip verpflichtend vorgeschrieben ist. Die Zusammenarbeit des Ingenieurs, der die Statik erstellt, mit dem Sachverständigen, der diese überprüft (und der auch als Prüfingenieur bezeichnet wird), ist hier wohl die bekannteste Form.

Ein solches System funktioniert, wenn der prüfende Ingenieur unabhängig agieren kann. Er darf nicht beeinflussbar sein, weder durch den Ingenieur, der die ursprünglichen Standsicherheitsnachweise erstellt hat, noch durch dessen Auftraggeber, durch Behörden oder sonstige Personen. Diese Unabhängigkeit ist ein hohes Gut, denn nur sie stellt sicher, dass sich der prüfende Ingenieur in seinen Aussagen alleine durch eines leiten lässt: durch sein besonderes, qualifiziertes Fachwissen.

Bei den statischen Planungen leistet dieses Vier-Augen-Prinzip seit vielen Jahren gute Dienste. Es hat sich bewährt, und niemand zweifelt daran, dass es richtig und wichtig ist. Auch aus dieser Erkenntnis heraus setze ich mich dafür ein, das Prinzip in allen Bereichen des Bauwesens, die sicherheitsrelevant sind, konsequent einzuhalten: in der Phase der Planung ebenso wie in der Phase der Ausführung. Und zwar nach strengem Neutralitätsprinzip: Der Überwachende darf nicht den wirtschaftlichen oder sonstigen Zwängen des Auftraggebers unterworfen sein, er muss frei von Weisungen agieren können. Wir haben in der Vergangenheit lernen müssen, dass Projekte, bei denen die überwachenden Funktionen nicht von unabhängigen Experten ausgeübt wurden – seien es Freiberufler oder qualifizierte Mitarbeiter aus Behörden – enorme Sicherheitsrisiken bergen können. Doch diese Risiken sind minimierbar, und zwar mit absolut vertretbarem Aufwand.

Natürlich kostet das Geld. Aber was sind die Alternativen? Wir müssen uns für die durchgängige Anwendung des Vier-Augen-Prinzips auf allen Gebieten, die sicherheitsrelevant sind, stark machen. Sicherheit ist nicht verhandelbar! Und überall, wo Menschen agieren, können auch Fehler passieren. Bauen ist ein komplexer Vorgang mit vielen Beteiligten und leider auch immer wieder unterschiedlichen Informationsständen der beteiligten Personen. Durch die Konsultation weiterer unabhängiger Experten, deren Aufgabe es nicht ist, zu bevormunden oder zu gängeln, sondern – in unser aller Interesse! – zu beraten, Informationslücken zu schließen, zu überwachen und zu prüfen, können wir den hohen Standard unserer Planungen und die erfolgreiche Realisierung sichern. Daran haben alle ein Interesse: die Auftraggeber, die Nutzer, die Behörden und wir Planer. Das Vier-Augen-Prinzip ist gelebter Verbraucherschutz.